Nicht alle Änderungen sind schlecht

jarmoluk / Pixabay

credit-squeeze-522549_640Normalerweise müssen Bürger bis zum Ende des Monats Mai ihre Steuererklärung bei dem ortsansässigen Finanzamt einreichen. Es sei denn, sie lassen sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe-Verein unter die Arme greifen. Dann verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember 2014. Wer seine Steuererklärung jedoch zu Hause am Wohnzimmertisch selber macht, hat einiges zu beachten und kann sogar bares Geld sparen.

Es gibt einen höheren Freibetrag

Jeder der Steuern zahlt hat Anspruch auf einen Grundfreibetrag. Das heißt: Bis zu einer bestimmten Grenze wird das Einkommen nicht besteuert. Für das Jahr 2013 liegt der Freibetrag bei 8130 Euro. Für Ehepaare, die normalerweise zusammen veranlagt werden, ergibt sich eine Summe von 16.260 Euro.
Wer einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgeht, kann auch das steuerlich geltend machen. Durch eine Neureglung hat der Gesetzgeber die Übungsleiterpauschale von 2100 auf 2400 Euro im Jahr angehoben. Außerdem wurden mehrere bürokratische Hürden abgebaut.

Die Einzelveranlagung wurde überarbeitet

Für die meisten Ehepaare ist es immer noch das Günstigste, sie lassen sich zusammen veranlagen. Für 2013 gibt es jedoch eine neue Regelung der Einzelveranlagung. Diese ersetzt die alte Form der getrennten Veranlagung. Dieses ist ganz besonders für die Paare interessant, wo der eine Arbeitnehmer und der Andere schon in den Ruhestand gegangen ist. So können nämlich mehr Versicherungsbeiträge abgesetzt werden. Das ist auch der Fall, wenn ein Partner hohe Krankheitskosten und weniger verdient hat. Die medizinischen Kosten können unter der Rubrik außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.

Gleichgeschlechtliche Lebenspartner

Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2013, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartner zusammen veranlagen dürfen, wenn sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Durch dieses Ehesplitting sparen Paare mitunter mehrere tausend Euro ein. Diese Regelung gilt rückwirkend bis zum August 2001, allerdings nur für Steuerbescheide, die noch nicht rechtskräftig geworden sind. Davor waren diese Paare wie zwei zusammenlebende Singles besteuert worden.

Neu geregelt wurden auch die Krankheitskosten. Noch gilt zwar bei Kosten für Ärzte, Medikamente oder einer Pflegeleistung die alte Regelung, dass diese nur abgesetzt werden können, sobald sie über eine zumutbare Grenze steigen. Jedoch will der Bundesgerichtshof bald klären, ob Krankheits- und Pflegekosten nicht doch ohne Abzüge als zumutbar zählen. Deshalb sollten Steuerzahler alle außergewöhnlichen Belastungen bereits jetzt nachweisen. Sollte die Regelung kippen, können auch Steuerzahler mit weniger Ausgaben davon profitieren.