Was ist zu tun, wenn Mietzahlungen ausstehen?

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hand-101003_640(7)Leider gibt es für Vermieter immer wieder Ärger, wenn ein Mieter seine Miete nicht bezahlt. Auch nach einer Mahnung bleibt Geld aus, was kann ein Vermieter tun, um an sein Geld zu kommen?
Es gibt sicher manchmal gute Gründe für einen Mieter, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, dann sollte aber zuerst einmal das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden.

Kommt ein Mieter in Zahlungsverzug und meldet sich auch auf Nachfrage nicht, kann das zuerst einmal einen ganz harmlosen Grund haben, zum Beispiel, dass die Bank einen Buchungsfehler nicht bemerkt hat. Es steht auch der Vermieter in der Pflicht und sollte monatlich den Mieteingang überprüfen.

Ein Verzug kann aber auch andere Gründe haben, zum Beispiel, wenn ein Wochenende zwischen einer Gehaltszahlung lag und deswegen das Geld erst verspätet gutgeschrieben werden konnte. Ein Dauerauftrag sollte immer großzügig ausgestellt werden, denn normalerweise muss die Miete zum Dritten eines Monats auf dem Konto vom Vermieter eingegangen sein.

Ein weiterer Grund könnte aber auch eine Mietkürzung wegen Mängel in der Wohnung sein, wenn das der Fall ist, muss der Vermieter einen Gutachter bestellen und entsprechende Maßnahmen treffen.

Vom Mahnverfahren bis zur Räumung

Kommt es aber zum Schlimmsten und der Mieter zahlt einfach ohne Grund nicht, wird es in vielen Fällen ein langer Weg für den Vermieter. Wichtig ist für ihn, er muss alle Formalitäten genau einhalten. Sollte er das nicht tun, kann das gewünschte Ergebnis unter Umständen auch nicht erreicht werden.

Zuerst muss ein Mieter eine Abmahnung bekommen, dass die Miete zu einem vom Vermieter festgelegten Zeitpunkt auf dem Konto sein muss. Erfolgt das nicht wird Schritt zwei eingeleitet. Das ist das gerichtliche Mahnverfahren bei einem Amtsgericht. Werden dann die Mietschulden immer noch nicht ausgeglichen, kann es zur Räumung der Wohnung kommen. Das geschieht bei einer fristlosen Kündigung, fristlos heißt in diesem Fall, 14 Tage.

Eine fristlose Kündigung kann aber nur dann ausgesprochen werden, wenn insgesamt zweimal die volle Miete nicht gezahlt wurde, es werden dann natürlich auch die Nebenkosten mitangerechnet.
Handelt es sich hingegen um Mietnomaden, kann oft auch ein Gericht nicht viel ausrichten. Die Mieter wohnen eine gewisse Zeit ohne eine Mietzahlung und verschwinden dann bei Nacht und Nebel. In den meisten Fällen wird vorher eine Wohnung noch ordentlich verwüstet und in einem schlimmen Zustand hinterlassen. Dagegen ist kein Vermieter gefeit.